Wirbel um den 4. Mai

04-05-2018 13:44

Alljährlich ist in den Niederlanden am 4. Mai nationaler Gedenktag. Es werden alle Gefallenen geehrt, Zivilisten sowie aus dem Militär, die bei Kriegshandlungen oder Friedensoperationen ums Leben gekommen sind. Anfänglich war dies auf die Gefallenen vom Zweiten Weltkrieg beschränkt, aber in den sechziger Jahren wurde dies ausgeweitet auf alle Personen die bei internationalen, kriegsähnlichen Konflikten das Leben liessen. Damit hat man damals, so scheint es jetzt, ungewollt die Büchse von Pandora geöffnet.

Feierlicher Akt

Höhepunkt der alljährlichen “herdenking” ist ein feierlich Akt in Amsterdam, um 20 Uhr am Abend. Beim nationalen Denkmal werden vom Staatsoberhaupt, vom Minister-Präsidenten und anderen Würdenträgern Kranzen gelegt, dies in Anwesenheit von hunderten Zuschauern. Dann werden zwei Minuten des Schweigens abgehalten. Im normalerweise sehr belebten und lärmigen Stadtzentrum kann man eine Nadel fallen hören.

Vor acht Jahren gab es Panik: ein Obdachloser gab einen sehr lauten, langen Schrei von sich. Die Anwesenden befürchteten einen Terrorakt: im Wirbel wurden 63 Menschen verletzt. Ein Jahr zuvor, am 30. April 2009, wurde einen Attentat verübt auf die königliche Familie: die Behörden waren verständlicherweise angespannt.

Jetzt hatte eine Aktionsgruppe die Idee, die Schweigeminuten mit Lärm zu verhindern. Begründung: es werden auch die Gefallen geehrt, die ums Leben kamen bei den Kämpfen wobei Indonesien sich die Unabhängigkeit von den Niederlanden erwarb. Damit würde man den Kolonialismus im nachhinein gutheissen.

Obwohl das Demonstrationsrecht in Amsterdam fast unantastbar ist, verbot der interimistische Bürgermeister Jozias van Aartsen dieses Vorhaben. Er untersagte die Demonstration und legte dem Initiativnehmer, Rogier Meijerink, ein Verbot auf, sich an diesem Abend am Ort aufzuhalten: der Gedenkakt am Amsterdamer Dam sei heilig. Meijering stammt aus dem Hausbesetzerszene und tat sich auch besonders hervor als beim G-20 Gipfel in Hamburg ausgiebig randaliert wurde.

Er legte beim Gericht Berufung ein. Seine Klage wurde niedergeschmettert: der Richter ging am Argument der Demonstrationsfreiheit einfach vorbei und hielt das Verbot aufrecht mit Verweis auf die Ordenverstörung: die Vorkommnisse im Jahr 2010 hatten gezeigt, es könnten bei einer Verstörung der Schweigeminuten zu ernsthaften Schaden kommen.

Anfänglich kündigte Meijering an, das Verbot sowie das Richtersurteil ignorieren zu wollen. Heute gab seine Aktionsgruppe eine neue Parole aus: man verzichte auf die Lärmaktion. Der Punkt wäre gemacht, die reine öffentliche Aufmerksamkeit für den Kolonialismus sollte reichen.